Merkblatt TVD 2019

Verband Schweizerischer Berufsschäfer
Féderation Suisse Moutonier Professionnel
Federazione Svizzera Ovini Professionali


TVD- Anforderungen und Fristen für Schafzüchter und Schafhalter:

Geburtsbetrieb

  • Ab 01. Januar 2020 müssen sämtliche Lämmer mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden, wovon eine elektronisch sein muss. Die Geburt muss innerhalb von 30 Tagen an die TVD gemeldet werden.
  • Dem Geburtsbetrieb werden für jede Geburtsmeldung Fr. 4.50 pro geborenes Tier ausbezahlt.

Nach- oder Ummarkieren

  • Sämtliche Herdebuchbetriebe müssen ihre Tiere, geboren vor dem 1. Januar 2020 bis spätestens 31. Dezember 2022 mit einer elektronischen Ohrmarke nachmarkieren. Verlassen die Tiere die Tierhaltung vor dem 31. Dezember 2022, müssen sie vor dem Verstellen nachmarkiert werden.
  • Schafhalter müssen ihre Tiere, die vor dem 01. Januar 2020 geboren wurden, bis spätestens am 31. Dezember 2022 mit einer elektronischen Ohrmarke nachmarkieren oder mit zwei neuen Ohrmarken ummarkieren. Verlassen die Tiere die Tierhaltung vor dem 31. Dezember 2022, müssen sie vor dem Verstellen nach- oder ummarkiert werden.

Erstregistrierung

  • Tiere, geboren vor dem 1. Januar 2020 müssen bis spätestens am 31. Dezember 2020 auf der TVD registriert werden. Verlassen die Tiere die Tierhaltung vor dem 31. Dezember 2020, müssen sie vor dem Verstellen registriert werden.
  • Herdebuchtiere, geboren vor dem 1. Januar 2020 werden durch die Zuchtorganisationen auf der TVD registriert. Die Tierhalter müssen die Daten auf der TVD bestätigen, ergänzen oder anpassen.

Sömmerungs- / Gemeinschaftsweiden

  • Ab 01. Januar 2020 müssen sämtliche auf Gemeinschaftsweiden- und Sömmerungsbetriebe aufgetriebenen Schafe und Lämmer mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein, wovon eine elektronisch sein muss.
  • Zu- und Abgänge müssen innert 3 Tagen an die TVD gemeldet werden.
  • Begleitdokument ist erforderlich

Wanderherden

  • Jede Wanderherde besitzt eine eigene TVD-Betriebsnummer.
  • Kantonale Bestimmungen bleiben bestehen
  • Zu- und Abgänge müssen innert 3 Tagen an die TVD gemeldet werden.
  • Begleitdokument ist erforderlich

Regelung für Wanderherden 15. November 2019 – 15. März 2020

  • Wanderherden, die in der Zeit vom 15. November 2019 bis am 15. März 2020 unterwegs sind, müssen keine Zu- und Abgänge an die TVD melden.
  • Schafe, die von der Wanderherde direkt in den Schlachtbetrieb verbracht werden, müssen nicht nachmarkiert werden.
  • Schafe, die von der Wanderherde in eine andere Tierhaltung als in den Schlachtbetrieb verstellt werden, müssen in der neuen Tierhaltung nachmarkiert und erstregistriert werden.

Weidehaltung

  • Schafe, die auf Weideflächen gehalten werden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 nach- oder ummarkiert werden. Verlassen die Tiere den Betrieb vorher, muss vor dem Verstellen nach- oder ummarkiert werden.
  • Schafe, die auf betriebsfremden Weideflächen gehalten werden, müssen nicht ab- und zugemeldet werden, solange sie nicht mit anderen Klauentieren in Kontakt kommen.

Schafausstellungen

  • Schafe, die ab dem 01. Januar 2020 an Ausstellungen teilnehmen, müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet und auf der TVD gemeldet sein.
  • Zu- und Abgänge müssen innerhalb von 3 Tagen auf der TVD gemeldet werden.
  • Begleitdokument ist erforderlich
  • Für lokale Schafschauen ohne Handel (Schafschauen zur Beurteilung von Herdebuchtieren durch die lokalen Zuchtgenossenschaften) sind keine Zu- und Abgangsmeldungen und auch kein Begleitdokument erforderlich.

Schlachtschafmärkte / Schlachthof

  • Schafe, die ab dem 01. Januar 2020 an öffentliche Schlachtschafmärkte oder in Schlachthöfe geliefert werden, müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet und auf der TVD gemeldet sein.
  • Schlachtlämmer, die 2019 geboren wurden und bis spätestens am 30. Juni 2020 direkt vom Geburtsbetrieb zur Schlachtung in den Schlachtbetrieb verbracht werden, müssen nicht nachmarkiert werden. Die Ohrmarkennummer muss aber auf der TVD gemeldet werden.
  • Begleitdokument ist erforderlich

Meldefristen

  • Geburtsmeldung innerhalb 30 Tagen
  • Zu- Und Abgänge innerhalb 3 Tagen