Informationen zur Sitzung vom 11.12.2018

Am 11.12.2018 fand die erste Sitzung der Begleitgruppe zur TVD Registrierung bei Schafen und
Ziegen statt. Anwesend waren Vertreter von BLW, BLV, Identitas und diversen
Brachenorganisationen (Schweizer Schafzuchtverband, Schweizer Ziegenzuchtverband, BGK, Pro Specia Rara, Proviande, IP-Suisse und Schlachthof Zürich). Von unserem Verband nahmen
Philipp Jacobi, Christian Nydegger und Simon Zaugg teil.
Anbei findet Ihr die wichtigsten und aktuellsten Informationen und Bestimmungen. Einige
Punkte sind bereits beschlossene Sache, bei anderen fehlt es noch an Details und genaueren
Zahlen. Für Fragen und genauere Auskünfte dürft Ihr Euch gerne bei einem der anwesenden
Mitglieder melden. Wir werden so gut wie möglich Auskunft geben.

Ab wann kommt die TVD?
Ab 01.01.2020 muss jedes neugeborene Lamm mit zwei Ohrmarken markiert werden. Eine
Marke wird elektronisch sein müssen und die andere normal.
Bereits vorhandene Tiere müssen nach- oder ummarkiert werden. Nachmarkieren bedeutet, ein
identisches Gegenstück(elektronisch) zur bereits vorhandenen Marke zu bestellen. Ummarkieren
heisst, die alte Marke entfernen und durch zwei neue ersetzen.
Spätestens bei der ersten Verschiebung des Tieres, müssen zwei Ohrmarken vorhanden und das
Tier registriert sein. Bis Ende 2021 muss jedes Tier ummarkiert sein.
Für die Meldungen wird eine Stelle(Identitas/TVD) zuständig sein. Es wird für
Herdenbuchbetriebe aber auch möglich sein, Meldungen via Schnittstelle (Zuchtbuchführer etc.)
zu machen.
Meldefristen
Für Geburtsmeldungen gilt eine Frist von 30 Tagen. Für Verschiebungen (Sömmerung, Märkte,
Schlachtungen etc.) gilt eine Frist von drei Tagen.

Verschiebungen
Neu müssen bei jeder Verschiebung auf einen anderen TVD-Standort die

Ohrmarkennummern
der einzelnen Tiere auf dem Begleitdokument aufgeführt werden (auch betriebsintern). Nur die
Anzahl Tiere ist nicht mehr ausreichend.
Gruppenmeldungen
Gruppenmeldungen und Verschiebungen werden möglich sein bei Sömmerung, Wanderherde,
Schlachtung etc. Geburtsmeldungen müssen jedoch einzeln stattfinden.

Kosten
Die Kosten pro Satz Ohrmarken sind noch nicht definitiv festgelegt, werden sich aber auf ca. 2.-
Franken belaufen. Für jede Geburtsmeldung wird ein Beitrag von 4.50 Franken an den Tierhalter
ausbezahlt. Schlachthöfe werden bei korrekter Tiergeschichte auch mit 4.50 Franken
Entsorgungsbeiträgen entschädigt. Für Fehler in der Tiergeschichte wird eine Busse von 5.-
Franken anfallen (via Schlachthof an den Tierhalter).
Auch bei der direkten Schlachtung werden zwei Marken Pflicht, d.h. fehlende oder verlorene
Marken müssen nachbestellt werden.
Ohrmarken
Es wird nur einen Typ Ohrmarken geben. Dieser wird dem aktuell ausgelieferten Modell
entsprechen. Für Kleinrassen wie Skudden usw. wird weiterhin eine kleinere Variante verfügbar
sein. Der Chip im Innern der Marke und die effektiven Zahlen auf der Ohrmarke selbst werden
übereinstimmen (letzten 8 Ziffern). Ziel ist, dass die neuen Marken ab Mitte des nächsten Jahres
bestellt und eingesetzt werden können.
Registrierungsangaben
Bei einer Geburtsmeldung kann der Vater als unbekannt gemeldet werden. Im Moment sieht es
jedoch danach aus, als ob eine Angabe des Muttertiers obligatorisch wird. Wir werden uns aber
auch in der nächsten Sitzung nochmals dafür einsetzen, dass auch dies fakultativ bleibt.
Zusammenfassung
Die TVD für Schafe und Ziegen ist beschlossene Sache und wird eine Herausforderung für
Gross- und Kleinbetriebe werden. Jetzt geht es darum, die Vorschriften und Gesetze möglichst
realitätsnah zu gestalten. Für Inputs und Anregungen sind sowohl wir von der Begleitgruppe, als auch Identitas sehr froh.
Inzwischen wünsche ich Allen einen guten Winter, frohe Festtage und einen erfolgreichen Start
ins 2019.

Simon Zaugg